Türe offen für größere und lautere Flugzeuge als bisher
In der Praxis bedeutet die von der AFG geplante
Startbahnverlängerung, dass in Augsburg-Mühlhausen in
Zukunft noch größere und lautere Flugzeuge als bisher
starten und landen könnten (wir berichteten). Eine
Reihe von Flugzeugen (bis 100-Sitzer), die noch unter der
momentan gültigen 50t-Grenze liegen, können bereits heute
schon von Augsburg aus starten und landen. Sollte auch
noch diese Grenze aufgehoben werden, wären durchaus auch
eine Boeing 737 oder der Airbus A 318 verkehrsfähig! [mehr...]
Warum soll ich eine Einwendung erheben ?
Viele der über 20.000 Bürger, die gegen den Ausbau des
Flughafens Augsburg-Mühlhausen Einwendungen erhoben haben,
wähnen sich jetzt in falscher Sicherheit. Sie glauben
irrtümlich, daß die derzeitig geringen Flugbewegungen über
ihren Köpfen für alle Zeiten so bleiben. Dabei haben doch
die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt, daß die am
Flughafen Beteiligten schon immer eine "Salamitaktik"
betreiben. Es besteht wieder einmal mehr die Gefahr die
Sorglosigkeit der Bürger ausgenutzt wird um den Einstiegs
in das grosse Charter-Geschäft vorzubereiten.[mehr...]
Schauen Sie in die Zukunft!
Wie könnte der Flugverkehr in 5 oder 10 Jahren aussehen
und wie wären Sie dann davon betroffen? Sie müssen alle
möglichen Folgen schon jetzt abschätzen! [mehr...]
Wer kann Einwendungen erheben?
Alle, die vom Flughafenausbau betroffen sind, können
Einwendung erheben. Es spielt keine Rolle, ob die
Unterlagen in Ihrem Wohnort ausgelegt sind oder nicht.
Entscheidend ist, ob Sie sich betroffen fühlen! Jedes
Mitglied Ihrer Familie sollte eine eigene Einwendung
machen, auch jedes Kind. Für minderjährige Kinder machen
Sie dies als gesetzlicher Vertreter.
Wie kann ich eine Einwendung erheben?
Einwendungen könne erhoben werden als persönlich
formulierter Brief oder mit Hilfe unserer
Mustereinwendung. Eine feste Form ist nicht
vorgeschrieben...[mehr...]
Was kostet mich das?
Außer dem Post-Porto für den Versand der Einwendung ans
Luftamt - N I C H T S ! Eine Einwendung verpflichtet Sie
zu nichts - aber Sie wahren Ihre Rechte (z.B. auf
Entschädigung) und können später klagen.
Bis wann muß die Einwendung
eingegangen sein?
Einwendungsschluss ist der 13. Oktober 2005, d.h. dass
Ihre Einwendungen bis zu diesem Zeitpunkt beim Luftamt
Südbayern eingegangen sein müssen. Wenn Sie Ihre
Einwendung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben muß die
Einwendung bis 12.10.05 vorliegen.
Wohin mit den Einwendungen?
Ihre Einwendungen können Sie an folgende Adressen senden
oder abgeben:
Regierung von Oberbayern
Luftamt Südbayern
Maximilianstr.39
80538 München
Stadtbauamt
im Rathaus
Rathausplatz 1
86368 Gersthofen
Amt für Stadtentwicklung
und Statistik in Augsburg
Bahnhofstr.18 1/3
Gemeindeverwaltung Affing
Mühlweg 2
86444 Affing
Wenn Sie noch mehr tun wollen...
Sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn, Verwandten,
Bekannten und Freunden, die sich jetzt noch in falscher
Sicherheit wiegen! Organisieren Sie Haussammlungen von
Einwendungen !
H A F T U N G S A U S S C H L U S S |
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des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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