Einwendung: Hintergründe und Informationen


Nicht vergessen!

Ablauf der Einwendungsfrist ist Donnerstag der 13.10.05

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Warum ist eine Einwendung gegen die Ausbaupläne so wichtig.

Der Flughafen Augsburg will "anbauen": Die von 960 m auf 1280 m verlängerte Start- und Landebahn soll schon wieder verlängert werden. Jetzt sollen auch die "Sicherheitsstreifen" von 142 m westlich und 172 m östlich, in die Start-/Landebahn mit einbezogen werden. Damit ergibt sich eine Verlängerung der Bahn um 314 m auf 1594 m. Entgegen allen bisherigen Beteuerungen, dass es sich bei den beiden Streifen, die im Westen und Osten an die Start-/Landebahn angefügt wurden, nur um Startabbruch-strecken handle und dies ausschließlich "der Sicherheit" diene, hat die AFG jetzt beim Luftamt einen Antrag gestellt, eben diese "Sicherheitsstreifen" voll in die Start-/Landebahn einzubeziehen!

Wer die Entwicklung von Mühlhauser "Landeplatz" zum "Flughafen" der "Kategorie C" mitverfolgt hat, weiss, dass auch dieser neue AFG-Antrag nur ein weiteres Scheibchen der "Salamitaktik" ist - weitere werden in den nächsten Jahren folgen. Ziel ist ganz offensichtlich eine Start- und Landebahn-Länge von über 2.000 Metern, die IHK und Politiker schon jetzt als "absolut notwendiges Minimum" fordern.

Wie auch bei Baugenehmigungen, müssen zum AFG-Antrag die "Nachbarn" befragt werden. "Nachbarn" sind alle, die durch den Flugbetrieb Nachteile erleiden können und das kann noch viele Kilometer vom Flughafen entfernt der Fall sein. Das Luftamt muß prüfen, ob die Lebenssituation der Nachbarn durch das Vorhaben und den künftigen Betrieb beeinträchtigt wird. Für Großvorhaben nennt man eine derartige Genehmigung "Planfeststellungsbeschluß" und das zu diesem Beschluß führende Verwaltungsverfahren ist das sogen. "Planfeststellungsverfahren". Im PFV können wir Betroffenen, die unterhalb der Flugschneisen zwischen Aichach und Aystetten (oder in ihrer Nähe) wohnen, Einwände vorbringen. Im Gegensatz zum Raumordnungsverfahren, wo Einwände nur "zur Kenntnis genommen" werden, müssen wir im PFV "angehört" werden. Das hat viel höheres Gewicht. Deshalb gilt es jetzt dieses Recht zu nutzen ! Sie können mit Ihrer Einwendung deutlich machen, daß die Antragsbegründung der AFG für Sie nicht nachvollziehbar ist !

Je mehr Menschen Einwendungen erheben, desto mehr Einfluß werden ihre Einwände auf die Entscheidung des Luftamtes haben und desto mehr Druck üben sie auf diejenigen Kommunalpolitiker aus, die trotz katastrophaler Finanzmisere immer noch Steuergelder in ein "Faß ohne Boden" pumpen wollen.

Wer sich jetzt nicht rührt, darf sich später nicht beklagen, wenn er später maximal "passiven Lärmschutz" durch Schallschutz-Fenster erhält (die er tag und nacht geschlossen halten muß) und wie eine Legehenne im "schallgeschützen Lärmschutzkäfig" seines Hauses eingesperrt wird !

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