Startbahnverlängerung - AFG Anträge


Antrag AFG
Antrag der AFG zur Einbeziehung der Startab- bruchstrecken in die verfügbare Start- und Landebahn (1,9 MB)

Technische Erläuterung
Technischer Erläuterungs- bericht zum Planfeststel- lungsverfahren (4,4 MB)

Hier erhalten Sie den Acrobat-Reader


Airbus A318 und Boeing 737 könnten nach der geplanten Verlängerung in Augsburg-Mühlhausen landen.

Die Augsburger Flughafen GmbH (AFG) versucht wiederholt, in der ihr eigenen Salamitaktik, am Flughafen Augsburg-Mühlhausen Veränderungen herbei zu führen, deren negative Auswirkungen von den Menschen der Flughafenumlandgemeinden getragen werden müssen (wir berichteten).

Entgegen allen bisherigen Beteuerungen, daß die beiden im Osten und im Westen angefügten "Sicherheitsstreifen" aufgrund europäischer Vorschriften notwendig seien, wurde jetzt seitens der AFG der Antrag gestellt, die beiden "Sicherheitsstreifen" voll in die Start- und Landebahn mit einzubeziehen. Dadurch könnten unter anderem (weitere Flugzeugmuster) eine Boeing 737 als auch ein Airbus A317 von Augsburg-Mühlhausen starten und landen.

Die scheinbar desolate Lage am Flughafen Augsburg täuscht über die wahren Absichten hinweg. Wie leicht erkennbar ist, wird in der "Hoffnung auf bessere Zeiten" auf "Vorrat geplant" und soll so auch genehmigt werden. Charterverkehr ist aber nur dann rentabel, wenn mit entsprechend großen Kapazitäten geflogen werden kann. Der jetzige Coup der AFG ist daher nur allzu verständlich, die Absicht aber durchschaubar.

Da der Flughafen München II bereits aus Kapazitätsgründen an eine "dritte" Landebahn denkt, kann man sich leicht vorstellen, daß sowohl Fluggesellschaften die in München nicht so gerne gesehen werden oder denen diese Destination zu teuer ist, dann nach Mühlhausen, mit all seinen schädlichen Auswirkungen, abwandern. Darum:

Erheben Sie Einwendungen gegen diese Pläne der AFG!

Nur wer eine Einwendung erhoben hat, kann am Anhörungsverfahren teilnehmen, das nach Auskunft des Luftamtes Südbayern noch in diesem Herbst stattfinden soll. Zur Mustereinwendung.

Lesen Sie hierzu bitte auch:

© www.fluglaerm-augsburg.de
>>> Home <<<