Kein Schallschutz trotz Anspruch! |
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Luftamt Südbayern stimmt dem Antrag der AFG auf Aussetzung der Schallschutzmaßnahmen weitgehend zuIn einem neunseitigen Schreiben des Luftamtes Südbayern
an die Augsburger Flughafen GmbH, gab die Behörde am
25.10.05 dem Antrag der AFG, die Schallschutzmaßnahmen
auszusetzen, weitgehend statt. Im Klartext bedeutet dies daß, obwohl ein Urteil vorliegt das den Betroffenen auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses (PlfB) Schallschutzmaßnahmen zugesprochen hat, auf Antrag der AFG und Genehmigung des Luftamtes Südbayern, eine Hinausschiebung dieser Maßnahmen bis zum Jahr 2009 erfolgte. Weitere Informationen zu diesem Thema: 25.04.05 Unser Downloadbereich hält ebenfalls weitere Informationen für Sie bereit.
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