Kein Schallschutz trotz Anspruch!


Vollzug der Schallschutzauflagen
Luftamt Südbayern
Vollzug der
Schallschutzauflagen

( 340KB)

Planfeststellungsbeschluß
PlfB der Rg. v. Obb. für
den Verkehrslandeplatz
Augsburg

(2,3 MB)

Urteil - Lang
Urteil wegen Klage
gegen den PlfB - Langfassung

(83 KB)


Urteil wegen Klage
gegen den PlfB Kurzbegründung

(52 KB)

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Luftamt Südbayern stimmt dem Antrag der AFG auf Aussetzung der Schallschutzmaßnahmen weitgehend zu

In einem neunseitigen Schreiben des Luftamtes Südbayern an die Augsburger Flughafen GmbH, gab die Behörde am 25.10.05 dem Antrag der AFG, die Schallschutzmaßnahmen auszusetzen, weitgehend statt.

Die Fristen für die Aussetzung der Schallschutzmaßnahmen wurden, mit Ausnahme der Bewohner der Sieben Häusle, für die meisten Betroffenen verlängert. Dies bedeutet, daß der Großteil der vom Fluglärm unmittelbar belasteten Bürger bis zum Jahr 2009 mit keinen Verbesserungen ihrer Schallschutzsituation rechnen kann. Im Gegenteil: Das Luftamt Südbayern behält sich, bei einer etwaigen Veränderung der Lärmsituation, in seinem Schreiben ausdrücklich den Widerruf vor...!

Im Klartext bedeutet dies daß, obwohl ein Urteil vorliegt das den Betroffenen auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses (PlfB) Schallschutzmaßnahmen zugesprochen hat, auf Antrag der AFG und Genehmigung des Luftamtes Südbayern, eine Hinausschiebung dieser Maßnahmen bis zum Jahr 2009 erfolgte.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

25.04.05
Augsburger Flughafen GmbH beantragt die Aussetzung der Schallschutzauflagen

Unser Downloadbereich hält ebenfalls weitere Informationen für Sie bereit.

 

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