Augsburger Flughafen GmbH beantragt die Aussetzung der Schallschutzauflagen |
Einwendung zum Download: |
|
Ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht aber laut Planfeststellungsbeschluß
unabhängig davon, ob es zu einer Verlegung des Flugbetriebes nach
Lagerlechfeld kommt oder nicht. Original
Wortlaut der Bekanntmachung |
Wenn Sie sich gegen die Aussetzung der Schallschutzauflagen wehren wollen, stellen wir Ihnen hier eine fertig vorformulierte Einwendung zur Verfügung. |
|
© www.fluglaerm-augsburg.de |