Öffentliche Auslegung des Antrags der AFG zur Verlängerung der Start- und Landebahn


Stadt Augsburg
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
3. Obergeschoß, Zi. 309
Bahnhofstraße 18 1/3
86150 Augsburg

Stadt Gersthofen
2. Obergeschoß
Foyer des Stadtbauamtes
Rathausplatz 1
86368 Gersthofen

Gemeinde Affing
1. Obergeschoß, Zi. 9
Mühlweg 2
86444 Affing

Die Augsburger Flughafen GmbH (AFG) beantragt ein Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung!

Wie bereits berichtet, hat die AFG eine Verlängerung der Start-/Landebahn beantragt. Dabei sollen die sogenannten Startabbruchstrecken von 142 m westlich und 172 m östlich, in die Start-/Landebahn mit einbezogen werden. Damit ergibt sich eine Verlängerung der Bahn um 314 m auf 1594 m.

Die Bürger haben nun die Gelegenheit, in der Zeit vom 29.08. - 29.09.05, den Antrag der AFG und die Anlagen einzusehen. In der rechts stehenden Tabelle finden Sie die Städte und Gemeinden, in denen die Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftszeiten ausliegen.

Einwendungen gegen die geplante Verlängerung der Start-/Landebahn, können anschließend bis 13.10.05, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Lesen Sie hierzu bitte auch:

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