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Bestellung |
Die Fluglärmkommission wird von der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern bestellt |
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Rechtsgrundlage |
§ 32b Abs. 5 Satz 1 und Absatz 7 des Luftverkehrsgesetztes (LuftVG) |
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Aufgaben |
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Beschlußfassungen |
Die Fluglärmkommission hat ausschließlich beratenden und Informationscharakter. |
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Ergebnisprotokolle |
Die Protokolle können Sie hier einsehen und herunterladen. |
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Mitglieder |
Die INITIATIVEN GEGEN FLUGLÄRM e.V. entsendet in dieses Gremium Vertreter, die stellvertretend Ihre Interessen war nehmen.
Lärmschutzbeauftragter für Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
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