Bürger erfahren - wenn überhaupt - nur sehr spät,
dass ein "nicht öffentlicher" Erörterungstermin
stattindet.
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Ein neues Kapitel im Umgang mit den vom Flughafen Augsburg-Mühlhausen
betroffenen Bürgern wird aufgeschlagen.
In kleinformatiger Anzeige im Amtsblatt der Stadt Gersthofen und im Amtsblatt
der Stadt Augsburg Nr. 27 vom 15.07.05 wird auf einen "nicht öffentlichen"
Erörterungstermin für all jene Betroffenen hingewiesen, die
laut Planfeststellungsbeschluss einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen
durch die Augsburger Flughafen GmbH haben. Hinzu kommt, daß nur
die Bürger zu diesem Termin anwesend sein dürfen, die zuvor
Einwendungen gegen die Aussetzung der Schallschutzmaßnahmen erhoben
hatten.
Diese Vorgehensweise ist nicht nur unverständlich sondern entbehrt
auch jedweder, von einer staatlichen Behörde im Umgang mit seinen
Bürgern, erwarteten Verhaltensweise.
- Warum findet man die Öffentliche Bekanntmachung nur sehr unscheinbar
in kleinformtigen Anzeigen und Amtsblättern und dann auch noch
sehr kurz vor dem Erörterungstermin?
- Warum verzichtet man darauf "alle Betroffenen" zu diesem
Termin schriftlich einzuladen um ihnen auch die Möglichkeit einer
Stellungnahme zu geben?
- Warum werden nur die Betroffenen zum Erörterungstermin zugelassen,
die zuvor eine Eiwendung erhoben hatten?
- Warum findet der Erörterungstermin unter Ausschluß der
Öffentlichkeit statt?
Eignen sich diese Maßnahmen nicht hervorragend dazu, den Widerstand
so gering wie möglich zu halten und jedwedes Vertrauen in eine objektive,
vom einseitigen Interesse des Flughafenbetreibers unabhängige, Verfahrensweise
in Frage zu stellen?
So begann es: Antrag
auf Aussetzung der Schallschutzauflagen
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Der Erörterungstermin findet statt am:
Dienstag, 26. Juli 2005 10.00 Uhr
im
Rathaus der Stadt Augsburg
Raum "Unterer Fletz"
Maximilianstraße 4
86150 Augsburg
Amtsblatt der
Stadt Augsburg

Amtsblatt der
Stadt Gersthofen
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