S A T Z U N G

Auszug. Der gesamte Wortlaut kann beim Vorstand eingesehen werden

Name und Sitz

Der Verein fÜhrt den Namen

Initiativen gegen Fluglärm in Gersthofen, Augsburg und Umgebung

und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Gersthofen.

§ 2

Zweck

Der Verein hat ausschließlich und unmittelbar zum Zweck:

Schutz der Umwelt vor Lärm, Luftverunreinigung und LandschaftszerstÖrung sowie Abwendung weiterer Lasten von unserer Heimat und ihren Menschen, soweit sie vom Verkehrslandeplatz Augsburg - MÜhlhausen jetzt und in Zukunft ausgehen. Die Tätigkeit erfolgt mit allen gesetzlich erlaubten Mitteln im Rahmen der geltenden Rechtsordnung.


§ 3

Mitgliedschaft, Eintritt


Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Die Vorstandschaft kann den Beitritt in den Fällen ablehnen, in denen sie berechtigt wäre, eine bestehende Mitgliedschaft abzusprechen.

§ 4

Verlust der Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung.oder Ausschluß. Der Austritt ist zu jedem 30. 6. eines Kalenderjahres mit einer Erklärungsfrist von 3 Monaten durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand mÖglich. Durch Beschluß der Vorstandschaft kann ausgeschlossen werden, wer durch sein Verhalten oder in sonstiger Weise die Ziele oder das Ansehen des Vereins ernsthaft gefährdet sowie wer mit seinem Beitrag zwei Jahre im RÜckstand ist.

§ 6

Organe und Beschlußfassun


Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. BeschlÜsse werden ohne RÜcksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit gefaßt, soweit nicht.durch Gesetz oder Satzung etwas anderes vorgeschrieben ist.

§ 7

Vorstand


Die Vorstandschaft besteht aus dem Vorsitzenden, 2 stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1 . und 2. SchriftfÜhrer, dem Schatzmeister und bis zu 5 gewählten Beisitzern.

Der Vorstandschaft sollen Bewohner von Gersthofen, Augsburg-Hammerschmiede und AugsburgFirnhaberau in einem ausgewogenen Verhältnis angehören.

7/10 seiner Mitglieder müssen in den genannten Gebieten ihren Hauptwohnsitz haben.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine Stellvertreter. Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.

§ 10

Gemeinnützigkeit


Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Insbesondere sind alle Überschüsse oder etwaigen Gewinne restlos diesen ;3 Zwecken des Vereins zuzuführen.
 

§ 11

Auflösung


Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins entsprechend der Anzahl der Mitglieder an die Gemeinden Gersthofen, Augsburg und Affing-Mühlhausen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Bereich des Umweltschutzes zu verwenden haben.

 
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