1965
Antrag der
Augsburger
Flughafengesellschaft (AFG) auf Bau und Betrieb eines
Verkehrslandeplatzes an der Grenze zwischen Augsburg und
Mühlhausen.
1967
Genehmigung des
Flugplatzes durch die Regierung von Schwaben.
Alle Einsprüche
dagegen
wurden u. a. mit der Begründung vom Tisch gewischt, dass die
Flugzeuge „nach Möglichkeit“ kein bewohntes Gebiet
überfliegen
werden und somit ein Lärmproblem praktisch nicht existiere!
Die
ursprünglich beantragte Tonnagebegrenzung bis max. 5,7 t
wurde
klammheimlich geändert und auf nunmehr LCN 50, das heißt 50t
(!)
erhöht Dies ist auch sofort genehmigt worden. Die Anwohner
hatten
keine Möglichkeit mehr, sich dagegen
zu
wehren. Die Landebahnlänge betrug anfänglich 960m. Es
sollten ja
nur Sportflieger verkehren.Die Betriebszeiten
gingen von 1/2 Stunde
vor Sonnenaufgang bis 1/2 Stunde nach Sonnenuntergang.
1968
Eröffnung des
Verkehrslandeplatzes Augsburg-Mühlhausen.
1976
Nun erfolgte die
Verlängerung der Landebahn von 960 m auf die bereits
genehmigten
1280 m!
1980
Antrag auf
Erweiterung
der Betriebszeiten mit der Begründung, die Stadt Augsburg
brauche
für den Geschäftsreiseverkehr regelmäßige Verbindungen zu
anderen
Flugplätzen.
1984
Genehmigung der
Betriebszeitenerweiterung des Flugplatzes auf 6.00 Uhr bis
21.00
Uhr. Darüberhinaus wurden auch Flüge mit Ausnahmegenehmigungen
zugelassen!
1985
Einführung einer
Kontrollzone mit der Begründung, nur so lasse sich der Verkehr
am
Landeplatz steuern und die Luftaufsicht hätte die Möglichkeit,
gegen Piloten einzuschreiten wenn diese zu niedrig flögen oder
ähnliches. Die Kontrollzone sollte den Lärm mindern!! In
Wahrheit
war das nur die Vorbereitung zum weiteren Ausbau des
Flugplatzes auf
Instrumenten-Anflug!! Die schon bestehende Lärm arme
Platzrundenführung, die z. B. an Miedering vorbeiführte, wurde
kurzerhand abgeschafft!!
1986
Genehmigung eines
Instrumentenflugverfahrens (IFR) auf der östlichen Seite des
Flugplatzes.
Das IFR wurde wegen
der
besonderen Hindernissituation am Flugplatz zunächst nur für
Abflüge genehmigt, kurze Zeit später jedoch auch auf die
Anflüge
erweitert, ohne dass
die zuvor
geforderte Hindernisfreiheit hergestellt worden wäre!
(Salamitaktik)
z.B. hätten laut Genehmigungsbescheid zahlreiche Bäume im
Osten auf
der „Miederinger Höhe beseitigt oder zumindest beleuchtet
werden
müssen, ebenso die Hochspannungsleitungen. Nichts wurde getan
und
trotzdem lief der Flugbetrieb munter weiter! Die Firma Interot
nahm
nun mit immer größeren Maschinen den Flugbetrieb auf, trotz
fehlender seitlicher
Hindernisfreiheit.
Immer
neue Ausnahmegenehmigungen
ermöglichten
den weiteren Betrieb.
1990
Ein
Generalausbauplan
wurde vorgelegt.
Das Ziel: Versetzen
des
Towers, Verlängerung der Landebahn, Einbau von Überrollstreifen,
Erweiterung
der Anflugbefeuerung und vieles mehr, nur aus
Sicherheitsgründen, wie es
hieß. Mittlerweile gab es bereits 71000(!) Flugbewegungen im
Jahr.
1991
Abschluss einer 1.
Vereinbarung mit der Gemeinde Affing.
Inhalt: Keine
Verlängerung der Landebahn, kein Neubau des Towers, aber
Errichtung
einer Lärmschutzhalle und Zustimmung zur Errichtung einer
Flugzeugwerfthalle für die Fa. Interot.
Folge: Der
Generalausbauplan wird auf Eis gelegt und vorerst nicht
umgesetzt.
1994
Die Genehmigung zum
Bau
einer Werfthalle für die Fa. Interot wird erteilt. Sie liegt
wieder
zu nahe an der Landebahn!!
1995
Interot nennt sich nun
Augsburg Airways. Es gibt massive Drohungen seitens der Stadt
Augsburg und der Flughafen GmbH, den bestehenden 1. Affinger
Vertrag
mit allen Mitteln zu Fall zu bringen.
Mit dem Argument der
„Sicherheit“ wurde der Affinger Gemeinderat "überzeugt",
einem neuen Vertrag zu zustimmen, der 2. Affinger
Vereinbarung.
Dieser beinhaltet im
Wesentlichen: Neubau und Verlagerung des Towers, Erweiterung
der
Landebahnbefeuerung auf Kategorie 1 und Errichtung von je
60m Überrollstreifen,
die
nur der Sicherheit dienen sollten. Die AFG verpflichtete
sich
u.a. die Landebahnlänge beizubehalten, die Sicherheitsstreifen
dürfen nicht zu Starts und
Landungen benutzt werden, die Zahl der Flugzeugstellplätze auf
135
zu beschränken, die max. Zahl von Flugbewegungen auf 75000 pro
Jahr
zu begrenzen sowie eine Lärmschutzhalle bis Juni 96 (!) zu
errichten
und zu betreiben.
Erneuter Antrag
und
Genehmigung einer Betriebszeitenerweiterung von 21.00 Uhr
auf 22.00
Uhr.
Als Auflage wurde seitens des Luftamtes Süd gemacht, dass in
dieser
Zeit nur Linienmaschinen von Augsburg Airways landen dürfen.
Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr dürfe kein Flugverkehr
stattfinden. Die
zeitlichen Beschränkungen werden aber nicht eingehalten
(Ausnahmen)!
1996
Der Strukturplan
2000
wird vorgestellt:
Wesentliche Punkte:
Neubau eines Towers, eines großen Abfertigungsgebäudes, neues
Vorfeld mit großen Abstellflächen, neue Zufahrtsstraße
u.v.a.m. Im
Endeffekt ein kompletter
Neubau des Flugplatzes, ausgenommen die Landebahn (noch),
die soll aber um 190m
verlängert
werden und
einen neuen Belag erhalten. Die Genehmigung
zum
Bau eines neuen Towers wird
erteilt.
Eine Lärmschutzhalle
wird
aufgestellt, sie
kann
jedoch von den DASH 8- Maschinen nicht benutzt werden, die Zufahrt
ist zu schmal!!!
Wieder
einmal Pech gehabt…
1997
Bau des Towers,
sowie
62 m „Sicherheitsstreifen“ im Osten angebaut.
1998
Verlängerung der
Anflugbefeuerung von 420m auf 720m (entspricht
bereits
Betriebskategorie II!), 62
m
Überrollstreifen werden im Westen angebaut.
Augsburg wird als
Zollflughafen eingerichtet.
Antrag der
Augsburg
Airways auf Probeläufe ab 5.00 Uhr früh!
Diese wurden bereits
seit
Nov 97 illegal
durchgeführt.
Die Probeläufe
werden ab
April vom Luftamt rückwirkend genehmigt!!
Dezember 1998
Antrag der AFG
auf ein
Planfeststellungsverfahren zum großen Ausbau des Augsburger
Flughafens bei der
Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern.
1999
Eröffnung des
Planfeststellungsverfahrens
mit dem Ziel, den Augsburger Flughafen gemäß Strukturplan 2000
auszubauen. Jetzt wird das ganze Ausmaß der Pläne deutlich.
Der
Verkehrslandeplatz soll
250
m weiter südlich praktisch 5 Mal so groß wie bisher neu
gebaut
werden. Die
Landebahn soll
„saniert" werden. Rund 12000 Einwendungen gehen aus den
Umlandgemeinden und Stadtteilen im Juli an das Luftamt
Südbayern.
2000
Es erfolgte eine neue
Auslegung der zwischenzeitlich geänderten und „angepassten"
Planunterlagen, die sonst wohl gescheitert wären. Die
Startvorlaufstrecken wurden nun als reine
Startabbruchstrecken d. h.
Sicherheitsstreifen deklariert
um die noch geltende Affinger Vereinbarung zu umgehen. 48
ha Fläche sollen
versiegelt werden. All das als Vorbereitung auf den erhofften
Urlaubercharterverkehr.
Ca.
8000 neue Einwendungen
gingen an das
Luftamt.
2001
Die Gemeinde Affing
beharrt auf Einhaltung der Vereinbarung und wehrt sich vor
Gericht
gegen die drohende Landebahnverlängerung, aber sie verliert 1
Jahr
später! Begründung: Es sind ja nur Sicherheitsstreifen.
2002
Februar
Der
Planfeststellungsbeschluss
der Regierung von Oberbayern, LA Südbayern wird
bekanntgegeben.
Er umfasst stolze 425 Seiten.
Die Kommunen
Gersthofen,
Neusäß, Friedberg, Affing und Aichach reichen Klage beim
Bayer. VGH
ein. OB Herr Wengert
versucht durch
ein Gespräch
mit den Bürgermeistern der Umlandgemeinden zu erreichen, dass
die Klagen zurückgezogen werden, aber ohne Erfolg.
In einem Schreiben
des
VGH werden die AFG und das LA Südbayern aufgefordert, zu den
Ungereimtheiten
zwischen
Antrag und Planfeststellungsbeschluss Stellung
zu nehmen. Es ist nicht
verständlich, dass einerseits die Passagierabfertigung
großzügig
ausgebaut aber die Kapazität der Landebahn künstlich begrenzt
wird.
Dies könnte später doch noch zu einer Umwidmung der
Stoppstreifen
zu einer echten Landebahn führen, gegen die sich die
Bevölkerung
praktisch nicht mehr wehren könnte
(wie
wahr)!
Mai
Mehrere private
Kläger
reichen Klage gegen den Ausbau beim VGH in München ein.
Juni
OB Wengert versucht
2,2
Mio. €
zum Ausbau der Startbahn aufzutreiben, u.a. sollen
Gelder
aus dem gegründeten Marketingfond verwendet werden.
Der Augsburger
Stadtrat beschließt fast einstimmig 920.000,-€
zum Ausbau des Flughafens.
Per
Dringlichkeitsentscheidung hat OB
Wengert
300.000,-€
für die Planungen zum Flughafenausbau
freigegeben
obwohl die
Stadt beinahe
pleite
ist. Für
viele soziale
Einrichtungen und Kulturaufgaben hingegen fehlt das nötige
Geld!
Ende September
und
Ende Oktober werden illegale Starts vom
inzwischen neu
gebauten "Sicherheitsstreifen" beobachtet. Es erfolgt eine
Anzeige beim Luftamt.
November
Die „Deutsche
Express
Airlines" gibt Pläne bekannt,
ab April 2003 mit einem 100-sitzigen, vierstrahligen
Regionaljet (BAe
146) von Augsburg aus zahlreiche innerdeutsche Ziele
anzusteuern
obwohl die Hindernissituation dies gar nicht zulässt und
außerdem
war die Landebahn immer noch zu kurz! Aber: Man
ahnt es bereits,
Ausnahmegenehmigung!
2003
17. und 18.
Februar
Mündliche
Verhandlung
beim VGH in München. Der
Vorsitzende rügt das
Missverhältnis von Ausbauvolumen und Startbahnlänge, der
Planfeststellungsbeschluß steht auf der Kippe. Erst
jetzt bietet die AFG (erstmals seit den Anhörungen)
Zugeständnisse
an wie Abstriche an
Vorfeldflächen, Streichung
der
neuen Zufahrten zur Startbahn und Beschränkung des max.
Abfluggewichtes
bei
regelmäßigen Flügen auf 50t. Die
Verhandlung
wird daraufhin
ausgesetzt. Am 08.05.2003 wird die Verhandlung fortgesetzt und
der
nunmehr geänderte PfB
vom
Gericht als ausgewogen betrachtet.
Mai
Es erfolgt die
mündliche
Urteilsverkündung: Die Klage wird abgewiesen, eine Revision
nicht
zugelassen. Ende Juli 2003 sind die "Sicherheitsstreifen"
fertiggestellt, damit ist die Bahn
um
190m länger geworden, d. h. auf 1594 m!
2004
Januar
Die große
Überraschung,
Wirtschaftsminister Wiesheu möchte den
Flugplatz Lagerlechfeld
für
die zivile
Mitbenutzung
freigeben. Dies erscheine ihm auf Dauer gesehen als die
bessere
Lösung mit den größeren Aussichten auf
Erweiterungsmöglichkeiten.
Ein Verfahren
wegen
der Anzeige der illegalen Starts
von den neu gebauten "Sicherheitsstreifen" (Illegale
Starts) durch Piloten von Denim Air, wird von der
Staatsanwaltschaft
eingestellt.
Juni
Der
Planfeststellungsbeschluß
zum
Ausbau des Verkehrslandeplatzes wird rechtskräftig, d.h.
alle darin festgelegten Bestimmungen über den Ausbau können
umgesetzt werden, die Pflichten
für
die AFG sind aber ebenfalls umzusetzen.
Juli
Die
Machbarkeitsstudie
über die Mitbenutzung des Flugplatzes Lagerlechfeld wird in
der
Öffentlichkeit heftig diskutiert. Dann kommt überraschend das
Aus
wegen der fehlenden Finanzierung der geforderten drastischen
Mehrkosten durch
die
Bundeswehr.
Oktober
Augsburger
Stadtrat
beschließt, den Antrag der AFG auf Nutzung der neuen
Startabbruchstrecken als reguläre Start-/Landebahn zu
unterstützen.
Jetzt ist die Katze aus dem Sack!
Dezember
Auf Antrag der AFG
erlässt die Regierung von Oberbayern / Luftamt Südbayern
„probeweise" für das
Jahr 2005 eine Änderung der Betriebszeiten am Augsburger
Flugplatz
die für die „Bedürfnisse" der AFG „maßgeschneidert"
wurde! So waren jetzt auch plötzlich Platzrunden als
Nachtflug
erlaubt!
2005
März
Antrag der AFG auf
Aussetzung der
im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Lärmschutz-maßnahmen
für
Miedering und Gersthofen.
Die AFG will die Verpflichtungen stufenweise erst in einigen
Jahren
umsetzen!!
Mai
Betroffenen Anwohner
reichen Einwendungen gegen die Aussetzung der
Lärmschutz-maßnahmen
bei der Regierung von Oberbayern ein.
Die Regierung von
Oberbayern erlässt eine Änderungsgenehmigung
für
den Flugplatz, die alle Festlegungen des PFB entsprechend
umsetzen soll.
August
Die Pläne der
AFG,
die Startabbruchstrecken zur „Verlängerung" der Start- und
Landebahn zu verwenden werden öffentlich bekannt gegeben.
Betroffene Bürger
reichen Einwendungen gegen die Landebahnverlängerung bei der
Regierung von Oberbayern ein.
Die Regierung von
Oberbayern genehmigt die Aussetzung der Lärmschutzmaßnahmen.
Dezember
Bescheid der
Regierung
von Oberbayern über eine erneute Änderung
der
Betriebszeiten am
Augsburger Flugplatz. Die
Platzrundenflüge
dürfen nun das ganze
Jahr
über werktags bis 20.00 Uhr stattfinden, (Nachtflug!), an
Samstagen Platzrunden
jedoch
nur bis 17.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur noch bis 13.00
Uhr,
d.h. Reduzierung des Flugbetriebes am Wochenende. Diese
Änderungen wurden aufgrund einer Vereinbarung der Gemeinde
Affing
mit der Stadt Augsburg beschlossen.
2006
März
Der sogenannte Masterplan
der Stadt Augsburg zum Ausbau des Flugplatzes wurde am
06.03.06 in der AZ veröffentlicht. Die neuen Pläne
unterscheiden
sich drastisch von der
bisherigen Genehmigung! Es gibt nur noch die Sanierung der
Landebahn,
die geänderte Flugplatzzufahrt und einen Bereich für zwei neue
Werfthallen. Der große Ausbau ist vom Tisch, die Stadt
Augsburg
spricht jetzt von einem kleinen
aber
„feinen" Flughafen für die Geschäftsfliegerei.
November
Das Luftamt teilt am
24.11.06 offiziell mit, dass ein Antrag der AFG auf Änderung
des Planfeststellungsbeschlusses eingegangen
sei
um den sog. Masterplan
umzusetzen.
2007
Am 17.01.07 erlässt
die
Regierung von Oberbayern einen Bescheid zur Genehmigung
des
Masterplans in Form eines Planänderungsverfahrens.
Februar
Der Einbau eines
passiven
Schallschutzes wird den direkt betroffenen Bewohnern der
7-Häusle im
Auftrag der AFG von der Firma Accon angeboten, im Gegenzug
soll für
immer auf weitergehenden Schallschutz verzichtet werden!
März
Die Genehmigung
der
Regierung von Oberbayern zur Verlängerung der Landebahn ist
am 19.03.07 ergangen!
Mai
Einreichung einer Klage
zweier betroffener Anwohner gegen die Genehmigung.
Juli
Affing,
Gersthofen und
Neusäß signalisieren, keine
Klage gegen die beantragte Landebahnverlängerung führen
zu wollen wegen zu geringer Erfolgsaussichten!
August
Am 10.08. stellt die
AFG
einen Antrag nach §6
Luftverkehrsgesetz auf generelle
Genehmigung
von Ultraleichtflügen mit 3-achsgesteuerten
UL-Flugzeugen.
Am 14.08. ergeht der
Bescheid zur Änderung
der
Betriebszeiten am
Flugplatz
Augsburg.
Die Platzrundenflüge
sind
jetzt Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr zulässig!
Oktober
Die Ausbauarbeiten
am
Flugplatz haben begonnen. Vom 25. Oktober bis 6. Nov. wurden
die
Landebahn neu asphaltiert und die Arbeiten an der beantragten
neuen
Entwässerung angefangen
November
Die Städte
Gersthofen
und Neusäß lehnen die UL-Flüge ab und wollen Einwendungen
machen.
2008
Die Regierung von
Schwaben billigt die Bezuschussung des Flugplatzausbaus durch
den
Freistaat Bayern mit 4,1 Mill. €
Februar
Zwei große Hangars
als
Unterstände für Flugzeuge werden im Westen im neu geschaffenen
Flugvorfeldbereich errichtet.
Oktober
Die AFG ist
praktisch
zahlungsunfähig. Die Stadt Augsburg wendet die „Pleite"
durch
die Zusage von 2,7 Mill. €
bis 2010 ab.
November
Die AFG stellt den Antrag
bei der Regierung
von
Oberbayern auf Aussetzung
der
Schallschutzauflagen aus
dem
geänderten Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2003
für
unbestimmte Zeit.
Begründung: Der prognostizierte Lärm ist nicht eingetreten!
Ausgenommen ist das
Gebiet der 7-Häusle, hier wurden individuelle Vereinbarungen
für
passiven Schallschutz mit den Anwohnern getroffen und zum Teil
umgesetzt.
Dezember
Verhandlung vor dem
Bayer. VGH in München zur Klage von Betroffenen zur Aufhebung
des
ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses wegen des
praktisch
aufgegebenen Großausbaus des Flughafens und wegen der
genehmigten Landebahnverlängerung!
2009
Das Gericht
lehnt
die Klagen in vollem Umfang ab, eine Revision wird wie
üblich
nicht zugelassen!
März
Das
Luftamt
verkündet die Aussetzung der Lärmschutzmaßnahmen für den
Großteil der Flugplatzanwohner auf
unbestimmte
Zeit.
Mai
Durch Einfräsen von
Querrillen (Grooving) auf der Landebahn wird beim praktischen
Einsatz
größerer Flugzeuge auch bei schlechtem Wetter der Bremsweg um
ca.
15% verkürzt und so die verfügbare
Bahn
praktisch nochmals „verlängert"!
(Siehe auch Artikel in der AZ v. 21.2.2009)
Juli
Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Beschwerde der
Kläger
gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit endet
der lange
Rechtsstreit in dieser Sache endgültig zu Gunsten der AFG.
August
Die Fa. Eurocopter
verlegt
ihren Düsenjet von Manching nach Augsburg! Klammheimlich
wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt und
hat sie
natürlich auch erhalten! Aufgrund der Abstufung des
Flugplatzes
wegen der fehlenden Hindernisfreiheit in CAT 2B dürfte der
Jet gar
nicht fliegen!!
September
Die Regierung von
Oberbayern gibt die Genehmigung
der
3-achs-gesteuerten UL-Flüge
am Flugplatz bekannt. Gersthofen verzichtet auf eine Klage
gegen
diese Genehmigung.
Durch die
Genehmigung
waren plötzlich auch sog. Gyrocopter (fliegende
Rasenmäher)
zugelassen!!
2010
Es gibt immer wieder
Lärmbeschwerden weil bewohnte Gebiete und dazu in sehr
geringer Höhe
mutwillig überflogen werden. Unsere Arbeit in der
Fluglärmkommission ist frustrierend. Praktisch alle
Beschwerden
werden als übertrieben abgetan und wir müssen beweisen, dass
ein
Pilot sich nicht an die Vorschriften hält!
Die Luftaufsicht
kümmert
sich keinen Deut darum, ob bewohntes Gebiet überflogen wird
oder
nicht! Alle Beschwerden enden im Nichts!!
Bis zu diesem
Zeitpunkt
gab es nur 1 Hubschrauberschule am Platz. Diese übte jedoch
auch
schon viele Stunden im Jahr. Die genaue Anzahl der
Stunden
weiß die AFG jedoch nicht, sie werden nicht erfasst, wie
AFG-Geschäftsführer Herr Bayer mitteilte.
2011
1. April
(kein
Aprilscherz!!)
In einer Nacht- und
Nebel-Aktion hat sich die Fa. Heli Aviation am Flugplatz
angesiedelt.
Die Auswirkungen kann man nur ahnen, es droht Schlimmes!
September
Ausbaupläne werden
bekannt. Mindestens 6 Hubschrauber werden zusätzlich
Schulungsbetrieb fliegen. Hangars sollen gebaut werden für
Service,
Erprobung u. v. a. mehr.
Zu allem Übel hat
auch
noch die Fa. Eurocopter angekündigt, hier einen
Hubschrauber-betrieb
zumindest für 5 Jahre einzurichten!!
Wir wollen nicht
die
Lärmmüllkippe von Augsburg werden!
Wir fordern:
Keinen weiteren Lärm
mehr!
Keine kostenlosen
Parkplätze mehr, - deutlich höhere Start- und Landegebühren,
besonders für laute Maschinen, - höhere Gebühren für die
Hallenbenutzung.
Ausschließliche
Stationierung von Flugzeugen und Helikoptern mit erhöhtem
Lärmschutz.
Keine
Kunstflugmaschinen,
keine Gyrocopter, keine Oldtimerfliegerei zulassen!!
Eine verbindliche,
festgeschriebene Lärm arme Platzrundenführung
vorsehen.
Keine Aushöhlung und
Verschlechterung der bestehenden Betriebsregelung für
Hubschrauberschulbetrieb sondern eine Verkürzung der
Betriebszeit auf längstens 18.00 Uhr sowie eine 2 stündige
Mittagspause z. B. von 12-14 Uhr.
Hubschrauberschulung
mit
nur einem Hubschrauber gleichzeitig und zwar
nur
innerhalb des Flugplatzgeländes, Schwebeflug und ähnliches nur
in
der NO-Ecke auf dem Segelfluggelände.
Reguläre An- und
Abflüge
sollen nur längs auf der Landebahn zulässig sein.
Keine Nachtflüge,
keine Ausnahmegenehmigungen mehr!!!
Keine
Landebahnverlängerung durch Schwellenversatz!!!!
Versuchen,
mittelfristig
eine Verlagerung der Hubschrauberschulung z. B. nach
Lagerlechfeld zu
erreichen.
01.12. 2011
Manfred Hengster
Initiativen geg.
Fluglärm
in Gersthofen, Augsburg und Umgebung e.V.
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