Wie der Presse und anderen Medien in letzter Zeit zu
entnehmen war, hat die Stadt Augsburg zusammen mit der AFG
am 07.02.2006 einen sogenannten "Masterplan" zum
"Teilausbau" des Verkehrslandeplazes Augsburg-Mühlhausen
vorgestellt. Dieser sogenannte "Masterplan" steht aber im
krassen Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss
vom 15.02.2002 i.d.F.vom 28.04.2003.
Ein Planfeststellungsbeschluss, so sieht es das
Gesetz vor, ist exakt so umzusetzen, wie er ergangen ist.
Es ist daher keinesfalls vorgesehen, dass er als Rahmen
für individuelle, völlig andersartige Planungen
mißbraucht wird. In diesem Fall versucht jedoch der
Flugplatzbetreiber diesen Beschluss als Freibrief benutzen
und etwas anderes zu realisieren als genehmigt wurde..
Das vermeintlich trickreiche an dieser "Vorstellung" von
AFG und Stadt Augsburg ist, dass man die nun umzusetzenden
Baumaßnahmen kleiner hält und; das ist das besondere
daran, die Zielsetzung der Baumaßnahmen aber ein um 180
Grad geändertes Ergebnis darstellt. Nun wird in der
Öffentlichkeit gerne der Eindruck erweckt, die neuen
Baumaßnahmen würden dazu dienen einen "kleinen, feinen
und netten City-Airport" zu schaffen. Diese von den
Verantwortlichen in den Medien immer und immer wieder
praktizierte Wiederholung dieser nichtssagenden
Wortschöpfung hat ihr Ziel erreicht. Wer würde schon
von einem "kleinen, feinen und netten City-Flughafen"
Gefahren oder gar Belästigungen annehmen, wo doch jetzt
die Großen nicht mehr fliegen...?
FALSCH, denn für einen "kleinen, feinen und netten
City-Airport"
- muß in diversen Zeitschriften keine massive
Werbung für die Ansiedlung von Kleinflugzeugen
gemacht werden, die weder in Stuttgart noch in
München geduldet sind. (Einzugsbereich
Baden-Württemberg und Bayern)
|
- ist die Ansiedelung eines der grössten
Hersteller von Ultraleichtflugzeugen geplant,
der neben der Präsentation natürlich auch
entsprechende Flugbewegungen erwarten lässt.
|
- sollte ein Hubschrauber- und
Flugzeugmotorenwerk das sich etablieren
will und damit einhergehend selbstverständlich
auch entsprechende Platzrunden zu Testzwecken
fliegt eigentlich zu klein sein.
|
- sollten die damals mit großem Getöse
geforderten sogenannten „Sicherheitsstreifen“ an den
beiden Enden der S/L-Bahn durch in Zukunft
geplante angefügten Stopways zukünftig nicht für
reguläre Starts und Landungen dienen,
obwohl dies früher immer geleugnet worden ist
und obwohl lt. Urteilsbegründung des BayVwGh vom
20.05.2003 hierfür ein eigenes
Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
|
Bereits der ehemalige
Augsburger Oberbürgermeister Dr. Menacher hatte sich
1992 in einem Schreiben an die Bayerische
Staatsregierung vehement dagegen verwahrt, dass Augsburg
zum Abschiebeplatz für Münchner Kleinflugzeuge
werden soll. Die jetzige Entwicklung wäre allerdings
eine erheblich Steigerung dessen. |
Die INITIATIVEN treten
dieser Entwicklung entschlossen gegenüber und haben
daher ein Schreiben an das Luftamt Südbayern
initiiert das von Herrn Rechtsanwalt Hermann
Michael Girr ausgearbeitet wurde.
Betroffene Bürger haben dieses Schreiben
mitunterzeichnet. Wenn Sie sich der Argumentation
anschließen wollen, finden Sie in der rechten Spalte
ein Schreiben
an das Luftamt, das Sie nur noch unterschreiben und
abschicken müssen. An Politik und Presse wandten wir
uns mit einer ausführlichen Information an die Politiker und
unsere Mitglieder wurden mit einem Rundschreiben informiert. |
Keinem Bürger würde unser Rechtssystem eine
solche Verbiegung und Zweckentfremdung einer
Genehmigung gestatten. Die Gesamtabwägung im
Planfeststellungsbeschluß geht von einem
"Öffentlichen Verkehrsinteresse" aus. Dieses
"Öffentliche Interesse" ist bei einer agressiven
Anwerbung von Kleinflugzeugen über den
Regionalbereich (Baden-Württemberg und gesamt
Bayern) hinaus ebenso wenig gegeben, wie bei
Reparaturwerften und
Ultraleichtflugzeugherstellern, die aufgrund
ihrer agressiven Lärmbelästigung sonst niemand
haben will - Augsubrg sagt hierzu Danke!
Die gegenwärtige Situation lässt sich mit einem
Satz widerspiegeln:
Gewinne privatisieren, Kosten und Belastungen
sozialisieren.
|
H A F T U N G S A U S S C H L
U S S |
Alle Angaben auf dieser Website oder in den zum
Download bereitgestellten Dokumenten stellen keine
rechtliche Beratung dar.Die Informationen auf
dieser Website können die rechtliche Beratung im
Einzelfall keinesfalls ersetzten.
Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Aktualität der bereitgestellten Informationen
kann nicht übernommen werden.
Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf
Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die
durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter
und unvollständiger Informationen verursacht wurden,
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens
des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verschulden vorliegt.
|
|